Förderbedingungen



  1. Der Sparkassen-Sportfonds Hannover fördert geplante oder bereits existierende Projekte im Vereinssport.
  2. Förderfähig sind ausschließlich eingetragene und gemeinnützige Vereine aus der Stadt und Region Hannover, die Mitglied im Landessportbund sind (keine Privatpersonen oder Fördervereine).
  3. Einsendeschluss für Bewerbungen zum Sparkassen-Sportfonds Hannover ist jeweils der 31.03. und 30.09. jeden Jahres.
  4. Die Ausschüttung der bewilligten Förderungen erfolgt zum 31.05. und 30.11. jeden Jahres.
  5. Die eingereichten Anträge werden durch eine Jury aus Vertretern der Sparkasse Hannover, des Stadtsportbundes Hannover und des Regionssportbundes Hannover bewertet.
  6. Die unterstützten Vereine erhalten eine schriftliche Zusage (Brief oder E-Mail) für das Projekt. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt, dass zwischen dem geförderten Verein und der Sparkasse Hannover eine Vereinbarung über die Einräumung von Werberechten geschlossen wird (öffentlichkeitswirksame Übergabe des Förderbetrages, Verwendung des Sportfonds-Logos, Einwilligung zu Presseberichten, etc.).
  7. Die Förderung aus dem Sparkassen-Sportfonds Hannover erfolgt im Rahmen eines Sponsorings. Unter der Voraussetzung, dass der Förderbetrag dem ideellen Bereich des Vereins zugeordnet werden kann, entfällt eine Versteuerung beim Sponsoringnehmer. Bei Zweifelsfragen hinsichtlich der Zuordnung hilft ein Steuerberater weiter.
  8. Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus dem Sparkassen-Sportfonds Hannover besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  9. Die Sparkasse Hannover ist berechtigt, die im Rahmen einer Bewerbung für den Sparkassen-Sportfonds Hannover erhobenen Daten zu speichern und an Dritte weiter zu geben, soweit dies für die geplante Förderung des Projektes notwendig ist. Dazu gehört, dass die Sparkasse Hannover...

    • - die erhobenen Daten zur internen Dokumentation und Verwaltung speichert,
    • - den Vereinsnamen oder den Namen der Person, die die Bewerbung abgibt, im Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt der Öffentlichkeit bekannt gibt, sofern eine positive Förderentscheidung erfolgt ist.

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