Praktische Hinweise

Auf Basis der bisherigen Entscheidungen der Jury des Sparkassen-Sportfonds Hannover geben wir Ihnen folgende Tipps und Hinweise:


  1. Prämiert werden insbesondere zukunftsorientierte und nachhaltige Projekte, die das Angebot des Sportvereins attraktiver machen.
  2. Bitte legen Sie in Ihrer Bewerbung nachvollziehbar dar, was Sie konkret umsetzen wollen bzw. umgesetzt haben und welche Kosten dabei entstehen. Wichtig ist auch die Information, wen und wieviele Personen Sie mit Ihrem Vorhaben erreichen wollen.
  3. Die Anschaffung von Sportgeräten wird nur dann gefördert, wenn aus der Bewerbung ein zukunftsorientierter und nachhaltiger Nutzen (z.B. durch Erweiterung des Sportangebotes) hervor geht. Sind lediglich Ersatzbeschaffungen vorgesehen, trifft das nicht den Grundgedanken des SparkassenSportfonds Hannover. Ausnahme 2024: Sie mussten zwingende Ersatzbeschaffungen aufgrund der prekären Hochwasserlage tätigen? Dann dürfen Sie in diesem Jahr einen Antrag mit dem Erwerb von Ersatzbeschaffungen stellen.
  4. Kosten für den regulären Vereinsbetrieb (z.B. Hallengebühren, Kosten für Übungsleiter, Fahrtkosten) und für den Bereich Sportstättenbau übernimmt der Sparkassen-Sportfonds Hannover nicht.
  5. Eine 100%ige Kostenübernahme von Projekten kann der Sportfonds nicht leisten. Es ist wichtig, dass der Verein im Sinne "Hilfe zur Selbsthilfe" auch einen Eigenanteil übernimmt.
  6. Einen Sonderfall stellen die Qualifizierungsmaßnahmen/Workshops dar: Der Sportfonds fördert maximal fünf Beratungs-Workshops eines Vereins. Bei dieser Förderung handelt es sich um eine sogenannte Fehlbetragsförderung, das heißt, der Sportfonds fördert die gesamten Kosten abzüglich weiterer Zuschüsse Dritter, maximal jedoch mit 500,00 Euro pro Workshop. Die Förderung erfolgt erst nach der Durchführung des Workshops und Vorlage eines Leistungsnachweises (z.B. Rechnungen).

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